Ab dem 01. Januar 2021 ist das betäubungslose Kastrieren von männlichen Ferkeln für deutsche Ferkelerzeuger nicht mehr zulässig. Hierzu möchten wir die Landwirte mit ausführlichen Informationsmaterialien über die alternativen Methoden informieren und Entscheidungshilfen aus der Praxis und Wissenschaft an die Hand geben.
Das bisher gängige Kastrieren männlicher Ferkel ohne Betäubung ist bekanntlich noch bis zum 31.12.2020 zulässig. Bis dahin müssen die Schweinehalter eine Entscheidung getroffen haben, welche Alternative zukünftig am besten zu ihrem Betrieb passt.
Die Tierärztliche Gemeinschaftspraxis BSB hat hierzu Informationen in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern in Form eines Videobeitrags zusammengestellt, um den Ferkelerzeugern eine Entscheidungshilfe aus Praxis und Wissenschaft an die Hand zu geben. In diesen umfassenden Filmen wird über die alternativen Methoden Jungebermast, Jungebermast mit Immunokastration, Isoflurannarkose und Injektionsnarkose gesprochen. Es werden Vor- und Nachteile gegenüber gestellt und über organisatorische Voraussetzungen und betriebswirtschaftliche Konsequenzen diskutiert.
Eine Informationsbroschüre können sie unter folgendem Link herunterladen:
Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration (PDF)
Weitere Erfahrungsberichte, Informationen zu Vermarktungsmöglichkeiten, Tierschutzaspekten oder den Blick ins Ausland liefert die Website www.praxis-agrar.de
Zoetis Deutschland GmbH – Improvac
In der Videoreihe auf YouTube wird über die Alternativen zur betäubungslosen Kastration gesprochen und insbesondere über die Immunokastration mit Improvac.
Vortrag Andreas Kracke, Geschäftsbereichsleiter Schwein und Geflügel, Zoetis Deutschland GmbH
Ferkelnarkose mit Isofluran
Zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls werden landwirtschaftliche Betriebe bei der Anschaffung von Narkosegeräten für die Ferkelkastration (Isoflurannarkose) durch Zuwendungen finanziell unterstützt. Ferkelerzeuger, die in ein Narkosegerät investieren wollen, können dafür noch bis zum 1. Juli 2020 Fördermittel beantragen:
- Die Anschaffung von Ferkelnarkosegeräten wird mit bis zu 60 Prozent der Gerätekosten bzw. maximal mit bis zu 5.000 EUR je Unternehmen gefördert.
- Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion im Sinne von Anhang I der AgrarGVO, die im Bereich der Ferkelerzeugung tätig sind.
- Bitte achten Sie darauf, dass das Narkosegerät erst nach Bewilligung des Förderantrags angeschafft wird. Für bereits vorhandene oder vor Antragstellung bzw. dessen Bewilligung gekaufte Narkosegeräte wird keine Förderung gewährt.
- Förderfähig sind nur solche Narkosegeräte, die von einer nach DIN EN ISO 17025 akkreditierten Stelle in Bezug auf Aspekte des Tierschutzes, der Anwendersicherheit und des Umweltschutzes zertifiziert sind.
Vortrag Dr. Hendrick Nienhoff Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Kastration – oder am 31.12.2020 ist Schluss